Präambel
Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug von Frank Mietfahrzeuge mieten! Die Frank Mietfahrzeuge GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz Manfred-Von-Ardenne-Allee 17, 71522 Backnang, eingetragen beim Registergericht Stuttgart unter der Nummer HRB 765598. Gemäß dieser Allgemeinen Vermietbedingungen erbringen wir Ihnen bei Abschluss eines Mietvertrages folgende Leistungen:
• die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es PKW, Transporter oder LKW – an Sie gemäß nachstehender Definition in Abschnitt 1 für den im Mietvertrag genannten Zeitraum inklusive Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist.
Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Frank Mietfahrzeuge GmbH maßgeblichen Dokumente sind:
1. der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).
2. die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online oder offline im Voraus gebucht haben).
3. die Preisübersicht über Zusatzleistungen
4. diese aktuellen Bedingungen.
Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc.
1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?
Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren. Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.
2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?
a) Wer darf anmieten?
Jede juristische Person und jede natürliche Person, die
1. rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit der Frank Mietfahrzeuge GmbH abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Mietzeitraum zu übernehmen.
2. über die Zahlungsmittel verfügt, die von der Frank Mietfahrzeuge GmbH akzeptiert werden (Überweisung, EC-Karte, Barzahlung)
3. gültige Dokumente vorlegt, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind:
– Personalausweis oder Reisepass
– In Deutschland gültiger Führerschein in lateinischer Schrift (europäischer oder internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags abzulehnen.
b) Wer darf das Fahrzeug führen? (Berechtigte Fahrer)
Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die
1. ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer.
2. einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument gemäß 2 a) vorlegt.
Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen der Frank Mietfahrzeuge GmbH Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Es werden keine gesonderten Kosten für Zusatzfahrer erhoben, diese müssen lediglich vollständig im Mietvertrag eingetragen sein.
c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?
Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können. Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber der Frank Mietfahrzeuge GmbH für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).
3) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? (Vertragsgebiet)
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die nicht befahren werden dürfen:
• für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina
Falls Sie ein elektrisches Fahrzeug nutzen, beachten Sie bitte, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, zu prüfen, ob in dem Land, in das Sie reisen wollen, kompatible Ladestationen verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Fahrer haften für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraums aus der Halterhaftung ergeben.
4) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet die Frank Mietfahrzeuge GmbH für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.
5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?
Mieten Sie ein Fahrzeug von der Frank Mietfahrzeuge GmbH an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:
• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem die Frank Mietfahrzeuge GmbH diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat. Falls Sie das Fahrzeug nicht wie oben genannt zurückgeben, wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Verfahren handeln (insbesondere gemäß Ziffer 11, „Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?“).
• Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren.
• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die Frank Mietfahrzeuge GmbH in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben.
• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.
• Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandelt wird. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
• Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder bei Krankheit.
• Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen. Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie auf Basis der Regelungen gemäß Ziffer 12 (Schäden am Fahrzeug) für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen können, dass die Falschbetankung einem Dritten zuzurechnen ist.
• Elektrofahrzeuge müssen ausschließlich mit dem von der Frank Mietfahrzeuge GmbH zur Verfügung gestellten Ladekabel in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Empfehlungen aufgeladen werden.
• Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
• Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben:
1. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.
2. Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Carsharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit der Frank Mietfahrzeuge GmbH vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.
3. Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
4. Beförderung von entflammbaren und/oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (außer es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z. B. Deo/Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeugs stehen).
5. Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
6. Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.
7. Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen). Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
8. Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleitetes Fahren.
9. Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).
10. Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.
11. zur Begehung einer Vorsatztat.
12. zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.
13. Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/ oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazugehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch die Frank Mietfahrzeuge GmbH genehmigt. Falls die Frank Mietfahrzeuge GmbH Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird diese Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.
14. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
15. für sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Öl-, Wasserstand, Reifendruck und AdBlue durchzuführen. Sofern das von Ihnen gemietete Fahrzeuge über Assistenzsysteme verfügt, obliegt es Ihrer Verantwortung, vor Nutzung die entsprechenden Passagen in der Bedienungsanleitung zu lesen, um sich mit der Bedienung und den Beschränkungen und Begrenzungen dieser Assistenz-Systeme vertraut zu machen. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und das Fahrzeug kontrollieren können.
Bitte beachten Sie, dass die je nach Tankinhalt im Display angezeigte Kilometerreichweite abhängig von Ihrem Fahrstil, der Ladung und der Nutzung von Heizung/Klima abweichen kann.
Fahrzeuganzeigen und Bedienungsanleitungen sind grundsätzlich in der Sprache des Zulassungslandes angegeben. Für weitere Fragen zur Fahrzeugbedienung kontaktieren Sie bitte Frank Mietfahrzeuge Mitarbeiter oder konsultieren im Internet die Bedienungsanleitung, die dort in unterschiedlichen Sprachen verfügbar ist.
Sie haften gegenüber der Frank Mietfahrzeuge GmbH für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann.
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH behält sich im Fall der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
6) Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?
Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen:
7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?
Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Aufpreis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt.
8) Was ist im Mietpreis enthalten?
Die Informationen, die Sie der Frank Mietfahrzeuge GmbH zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, gewünschte Freikilometer), haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist.
Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten für:
• die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer (diese beinhalten die vorstehend genannten Mobilitätsleistungen).
• Zusatzkosten für Zusatzkilometer.
• den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet.
• weitere gegen Aufpreis von Ihnen gewählte Mobilitätsleistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör.
• Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.
Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie die Frank Mietfahrzeuge GmbH ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.
9) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?
• Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert die Frank Mietfahrzeuge GmbH Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können. Diese Sicherheit wird als finanzielle Sicherheit gewährt. Nehmen Sie die Abrechnung der Miete über Ihre Girocard vor, wird der Kautionsbetrag bei Anmietung über Ihre Girocard von Ihrem Bankkonto abgebucht. Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht vor Ort gebucht (Internet oder telefonisch), wird der Kautionsbetrag in der Bestätigungsmail genannt, die Sie im Anschluss an Ihre Buchung erhalten. Auf jeden Fall werden Sie an die Kautionszahlung in der Abholstation erinnert. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Kaution benötigen, beachten Sie bitte die Ziffer 19 (Regelungen zur Kautionszahlung).
• Die Frank Mietfahrzeuge GmbH kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (einschließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt. Diese Übersicht ist Ihrer Bestätigungsmail beigefügt oder steht in unseren Stationen und/oder auf unserer Website zur Verfügung.
Darüber hinaus haften Sie auch für das von Ihnen gemietete Zubehör (z.B. Kindersitz, Navigationsgerät) und Fahrzeugausstattung (z.B. Warnweste, Warndreieck, Bedienungsanleitung), falls diese nicht bei Fahrzeugrückgabe mit zurückgegeben werden bzw. im Fahrzeug vorhanden sind.
Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen insbesondere:
1. Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Ihnen wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale beträgt. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für die Zahlung des Anhängersammelzuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.
2. Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
3. Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, soweit der Verlust von Ihnen zu vertreten ist.
4. Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör und Dokumenten (wie Warndreieck, fluoreszierende Sicherheitswesten, Betriebsanleitungen usw.) und/oder das von Ihnen gewählte Zubehör (z.B. Autositz, Navigationsgerät, Ladekabel für eine Haushaltssteckdose usw.)
5. Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.
6. Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.
7. Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.
8. Die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Gebühren und Kosten: Kosten für die Verlängerung Ihrer Miete und Zusatzkilometer, die über die vereinbarten Freikilometer hinausgehen.
Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die die Frank Mietfahrzeuge GmbH gezahlt hat, einzufordern und von der Kaution abzuziehen, sofern Sie die zugrunde liegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.
10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?
Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem Frank Mietfahrzeuge GmbH Vertreter zu unterschreiben. Alternativ hierzu kann der Mangel oder Schaden auch direkt per Smartphone nachgemeldet werden. Schicken Sie dafür bitte eine E-Mail an info@frank-mietfahrzeuge.de oder eine Whatsapp Nachricht an 07191967796.
11) Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei unserer Station spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Mietvertrag vereinbart wurden.
a) Rückgabe des Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der Frank Mietfahrzeuge Stationen
Sie können das Fahrzeug an einer anderen unserer Stationen zurückgeben, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich mit uns vereinbart wurde.
Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in unserer Frank Mietfahrzeuge Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem Frank Mietfahrzeuge-Vertreter aushändigen.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns durch die vorzeitige Rückgabe kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der einbehaltene Teil der Mietkosten.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Frank Mietfahrzeuge Vertreter zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben. Sie erhalten von der Frank Mietfahrzeuge GmbH auf Verlangen ein Rücknahmedokument über die Rückgabe des Fahrzeugs.
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von der Frank Mietfahrzeuge GmbH abhandengekommen sind.b) Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Stationen zurückzugeben. Entscheiden Sie sich für eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH einen Zustandsbericht des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit erstellen. Insbesondere sind Sie als Mieter verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt, an die Frank Mietfahrzeuge GmbH zu melden. Das Fahrzeug kann an einem geeigneten Parkplatz vor dem Betriebsgelände abgestellt werden und der Schlüssel ist in den vorgesehenen Briefkasten zu werfen. Die Frank Mietfahrzeuge GmbH bittet Sie, dass Sie das Fahrzeug so parken, dass das Fahrzeug keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt. Die Fahrzeugpapiere verbleiben im Handschuhfach. In Anbetracht dessen, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt – während der Öffnungszeiten der Station – überprüft wird, empfiehlt die Frank Mietfahrzeuge GmbH Ihnen, vor Einwurf des Fahrzeugschlüssels Fotos des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand bei der Rückgabe und den Rückgabezeitpunkt festzuhalten. Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird Frank Mietfahrzeuge GmbH Sie darüber informieren.
c) Rückgabe des Fahrzeugs ohne Ihre Anwesenheit und während der Öffnungszeiten der Frank Mietfahrzeuge Stationen
Sollten Sie nicht in der Lage sein oder es ablehnen, das Fahrzeug zusammen mit dem Frank Mietfahrzeuge Vertreter zu besichtigen, überprüft die Frank Mietfahrzeuge GmbH das Fahrzeug in Ihrer Abwesenheit und vermerkt Ihre Ablehnung einer gemeinsamen Fahrzeugüberprüfung. Das in Ziffer 11 b) beschriebene Verfahren findet Anwendung.
d) Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs
Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss die Frank Mietfahrzeuge GmbH davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Die Frank Mietfahrzeuge GmbH ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten. In einem solchen Fall ist die Frank Mietfahrzeuge GmbH berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. Die Frank Mietfahrzeuge GmbH kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der der Frank Mietfahrzeuge GmbH durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
12) Schäden am Fahrzeug
Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen:
a) In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden
Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt und bestätigen Sie diese durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Es wird dann wie in Abschnitt 12b) vorgegangen.
b) In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen Frank Mietfahrzeuge Vertreter Schäden am Fahrzeug festgestellt, gilt Folgendes:
1. Haben Sie das Fahrzeug bei der Frank Mietfahrzeuge GmbH als Verbraucher angemietet, wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:
• Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung der festgestellten Schäden.
• Fotos der Schäden
• einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.
Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung per E-Mail oder per Post mitteilen. Bringen Sie innerhalb der 14-tägigen Frist keine, bzw. keine nachvollziehbaren Einwände vor, behält sich die Frank Mietfahrzeuge GmbH das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung zu stellen.
2. Haben Sie das Fahrzeug als Unternehmer angemietet, wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung stellen. Mit der Rechnung wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH Ihnen folgende Unterlagen übersenden:
• einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten
• Fotos der Schäden
• Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit Beschreibung der festgestellten Schäden
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schadenfallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen.
c) Allgemeine Vorschriften
Bitte beachten Sie, dass Ihnen abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden. Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie wie in Ziffer 26 beschrieben vorgehen.
13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs
Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand. Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung. Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Frank Mietfahrzeuge GmbH untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand. Falls Sie ein Elektrofahrzeug nutzen, sind Sie verpflichtet, für das Aufladen der Batterie nur das von der Frank Mietfahrzeuge GmbH zur Verfügung gestellte Ladekabel zu nutzen. Sollten Sie ein anderes Ladekabel nutzen, sind Sie für einen etwaigen daraus resultierenden Schaden verantwortlich.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Betrag von € 50 selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von der Frank Mietfahrzeuge GmbH in Auftrag geben. Die Reparaturkosten trägt die Frank Mietfahrzeuge GmbH gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, siehe Ziffer 23.
Sie haften gegenüber der Frank Mietfahrzeuge GmbH für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.
14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs
Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und die Frank Mietfahrzeuge GmbH zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, der Frank Mietfahrzeuge GmbH eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.
15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen?
Sie erhalten eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeugs. Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder die Frank Mietfahrzeuge GmbH zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein. Sie können sich für eine Vorauszahlung entscheiden; diese Vorauszahlung enthält die Miete für den gebuchten Zeitraum, das Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Ihr Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet.
Sie erhalten eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung. Bei der Endabrechnung des Mietvertrags wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls (noch) zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen. Entscheiden Sie sich keine Vorauszahlung zu leisten, wird Ihnen in unserer Station, an der Sie Ihr Fahrzeug abholen, der Kautionsbetrag zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeugmiete und das gewählte Zubehör und für jede zusätzliche Leistung für die Sie sich vor Abholung des Fahrzeugs entschieden haben, berechnet.
Diese Kosten werden auf dem Mietvertrag ausgewiesen, den Sie vor Übernahme des Fahrzeugs unterschreiben. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Miete berechnet und belastet. Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH Ihnen in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn die Frank Mietfahrzeuge GmbH von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat. Einwände gegen diese Berechnung können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Beweis, falls Sie nicht der Verursacher sind. Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.
Sofern der Mieter der Frank Mietfahrzeuge GmbH seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, ist er damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden und er die Rechnung nicht mehr in Papierform erhält.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mailadresse gültig und der Empfang von E-Mails unter der angegebenen E-Mail-Adresse möglich ist. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. Die Frank Mietfahrzeuge GmbH wird dem Mieter dann eine Papierrechnung übersenden.
Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, falls Sie Verbraucher sind, bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Sie können einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern Sie nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -willig waren und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben haben. Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen.
16) Änderung oder Stornierung einer Buchung
• Änderung
Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies der Frank Mietfahrzeuge GmbH mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. Bitte beachten Sie, dass eventuell neue Mietpreise und neue Kilometerpakete Anwendung finden, wenn Sie Ihre Buchung ändern.
• Stornierung
Eine kostenlose Stornierung ist bis 30 Tage vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ab 29 Tage vor Mietbeginn sind 50% des Mietpreises fällig und ab 7 Tage vor Mietbeginn sind 100 % des Mietpreises fällig. Die Stornierungsbedingungen sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt und können von den hier genannten abweichen.
17) Mietvertragsverlängerungen
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit Ihren Mietvertrag zu verlängern, allerdings ist dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Frank Mietfahrzeuge GmbH möglich. Liegt keine Genehmigung der Frank Mietfahrzeuge GmbH vor findet Ziffer 11d) Anwendung.
18) Kraftstoffrichtlinie und Lade-Richtlinie für Elektro Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie übergeben und sind mit vollem Tank zurückzugeben. Die Betankung vor der Rückgabe ist an einer Tankstelle im Umkreis von maximal 10 Kilometern der Rückgabestation durchzuführen und der Tankbeleg ist dem Frank Mietfahrzeuge Vertreter bei Rückgabe vorzulegen.
19) Regelungen zur Kautionszahlung
Die Kaution ist individuell in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Sie können diesen auf Ihrer Buchungsbestätigung einsehen. Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind.
20) Schutz personenbezogener Daten
Mieten Sie ein Fahrzeug, ist die Frank Mietfahrzeuge GmbH verpflichtet, die personenbezogenen Daten von Ihnen und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern zu erheben und zu verarbeiten, um:
• Ihre Buchung, Ihren Mietvertrag und Ihre Zahlung zu verwalten,
• eine Liste von Risikokunden zu verwalten und zu aktualisieren,
• Strafzettel für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden zu bearbeiten
• die Geolokalisierung des Mietfahrzeugs zu verwalten, soweit das Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausgestattet ist.
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH speichert Ihre personenbezogenen Daten so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, ergänzt durch die in unserer Datenschutzrichtlinie genannten Zwecke. Empfänger der erhobenen personenbezogen Daten sind Unternehmen und Agenturen der Frank Mietfahrzeuge GmbH, deren Partner sowie die zuständigen Behörden, insbesondere bei während der Mietzeit begangenen Verkehrsdelikten.
Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Vergessen, das Recht, sich der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersetzen, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht, das Schicksal Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu regeln. Sie können diese Rechte wie folgt geltend machen:
• durch einfachen Brief an die folgende Adresse: Frank Mietfahrzeuge GmbH, Manfred-Von-Ardenne-Allee 17, 71522 Backnang
• oder per E-Mail an die folgende Adresse: info@frank-mietfahrzeuge.de
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu erheben. Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie, die unter folgendem Link abrufbar ist:
https://frank-mietfahrzeuge.de/datenschutz/
22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen (GPS)
Alle Fahrzeuge, PKW und LKW, der Frank Mietfahrzeuge GmbH sind mit einer Technik ausgestattet, die für die Frank Mietfahrzeuge GmbH die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass die Frank Mietfahrzeuge GmbH GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (siehe Ziffer 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen) sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte der Frank Mietfahrzeuge GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Frank Mietfahrzeuge GmbH aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann. Die Fahrzeuge der Frank Mietfahrzeuge-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. Die Frank Mietfahrzeuge GmbH verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben.
Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen.
23) Haftung des Mieters im Schadensfall
a) Die Frank Mietfahrzeuge GmbH stellt den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug, frei.
Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie. Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt je nach Fahrzeugkategorie 500,00 € – 2500,00.
b) Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 14 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
c) Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
24) Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von der Frank Mietfahrzeuge GmbH gegen den Mieter erst fällig, wenn die Frank Mietfahrzeuge GmbH Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird die Frank Mietfahrzeuge GmbH den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.
25) Haftung der Frank Mietfahrzeuge GmbH
Jegliche Haftung der Frank Mietfahrzeuge GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Frank Mietfahrzeuge GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
26) Regelung von Streitigkeiten bei einer Miete
Anwendbares Recht Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Frank Mietfahrzeuge GmbH im Zusammenhang mit Ihrer Anmietung in Deutschland findet das deutsche Recht Anwendung.
27) Anwendbarer Verhaltenskodex für Autovermieter
Die Frank Mietfahrzeuge GmbH fühlt sich dem Verhaltenskodex für Autovermieter verpflichtet, der bei Leaseurope veröffentlicht ist. Näheres erfahren Sie unter der folgenden Internetadresse: www.leaseurope.org. Die deutsche Version des Verhaltenskodex finden Sie unter www.bav.de